Rechte und Pflichten von Familien in Corona-Zeiten – was hat sich getan?

Seit Beginn der Corona-Pandemie hat sich einiges getan. Während auf Familien zu Beginn der Pandemie kaum Rücksicht genommen wurde und die Situation zum Teil sogar romantisiert wurde („Wie schön es doch sein muss, im Homeoffice jederzeit einen Blick auf seine Kinder haben zu können …“), Homeoffice neben der Kinderbetreuung als total normal und selbstverständlich machbar dargestellt wurde, ist die Realität inzwischen zu den meisten Verantwortlichen vorgedrungen und es wurden Maßnahmen ergriffen. Leider hat es bei vielen Maßnahmen mehr als ein Jahr gedauert, um diese auf den Weg zu bringen und ich denke, es werden noch weitere Maßnahmen nötig werden, denn viele Eltern haben die Belastungsgrenze bereits überschritten.

KiTa-Gebühren
Bereits im letzten Jahr wurden Eltern KiTa-Gebühren erlassen. Wer die KiTa wegen Schließung nicht nutzte bzw. nicht nutzen konnte, musste dafür auch keinen Monatsbeitrag zahlen. Die konkrete Ausgestaltung blieb dann den Trägern überlassen.
Seit dem 10.03.2021 findet man unter dem verheißungsvollen Titel „Weiteres Hilfspaket für Familien geschnürt“ die Erklärung, unter welchen Bedingungen und mit welcher Summe das Land BW dieses Mal die Träger unterstützt.
Wenn man genau nachliest, findet man den ein oder anderen Haken:
1. Es geht nur um die coronabedingten Schließzeiten vom 11. Januar bis 22. Februar 2021. Alles andere (Quarantäne-Schließzeiten etc.) ist nicht relevant.
2. Da das Land die Träger unterstützt, ist nicht unbedingt sichergestellt, dass das Geld gleichermaßen bei allen betroffenen Eltern ankommt. Wahrscheinlich rechnen die Träger zum Großteil taggenau ab und berechnen nur anteilig den Umfang, den die Kinder in der Notbetreuung verbracht haben. Vielleicht wird aber hinterher (je nach Kassenlage) auch rückwirkend die Gebührenordnung noch einmal geändert.
Aber mal ehrlich: mit der Erstattung der Elternbeiträge ist noch nicht viel geholfen.

Kinderkranktage
Bereits Anfang des Jahres 2021 hat Angela Merkel öffentlich erklärt, dass es mehr Kinderkranktage geben soll und diese auch zur Betreuung der Kinder während coronabedingter Schließzeiten eingesetzt werden dürfen.
Der Anspruch auf Kinderkrankentage wurde dann tatsächlich verdoppelt und ausgeweitet.
Damit hatten dann alle gesetzlich versicherten Angestellten einen höheren Anspruch auf Kinderkrankentage.
Nun fallen darunter aber weder Beamte, Selbständige noch Privatversicherte. Auch die haben u.U. Kinder und ein echtes Betreuungsproblem und damit schnell auch ein finanzielles Problem, siehe auch dieser Beitrag: https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/wirtschaft/hmp-kinderkrankengeld-nicht-fuer-privatversicherte100.html
Auf Beamte wurden die Gesetze inzwischen übertragen (https://www.bbw.dbb.de/aktuelles/news/nach-erfolgter-gesetzesaenderung-des-bundes-hat-das-land-seine-regelungen-aktualisiert/

https://www.bbw.dbb.de/fileadmin/user_upload/www_bbw_dbb_de/pdf/2021/Rechtliche_Hinweise_d._Innenministeriums_und_d._Finanzministeriums_-_Sta.._.pdf). Allerdings hat es ein paar Wochen länger gedauert, die die Eltern darauf warten mussten und es hat wohl jedes Bundesland wieder seine eigenen Vorgaben erstellt. Tatsächlich habe ich die Informationen für BW erst durch eine gezielte Suche auf den Seiten der Gewerkschaften gefunden. Man sollte meinen, dass es für solche Dinge einen Verteiler gibt, aber auf dem Dienstweg kam das leider nicht bei uns an. Was leider weiterhin nicht geregelt ist: wenn die Kinder über den verbeamteten Elternteil privatversichert sind, der andere Elternteil aber in der gesetzlichen Versicherung, erhält nur der verbeamtete Elternteil bezahlte Kinderkranktage. Ein Abwechseln zwischen den Eltern ist alleine deshalb bei dieser Konstellation nicht wirklich möglich.
Wenn das Thema nicht so ernst wäre, könnte man übrigens über die ein oder andere Regelung fast schmunzeln: Die Regelungen sollen tatsächlich rückwirkend gelten – aber wie nehme ich nun rückwirkend Kinderkranktage?
Dass es an Regelungen für Selbständige fehlt, ist bereits bekannt und es wird wohl daran gearbeitet. Aus den gemachten Erfahrungen zu schließen, kann es noch ein paar Monate dauern, bis es dann eine (vielleicht sinnvolle) Lösung gibt.

Was weiterhin bleibt, ist das Dilemma der Eltern, sich zwischen Arbeit und Kinderbetreuung entscheiden zu müssen. Egal wie man sich hier entscheidet, etwas wird immer auf der Strecke bleiben. Bei den Arbeitgebern werden Eltern und insbesondere Alleinerziehende mit (mehreren) Kindern sicherlich nicht beliebter. Durch die ständig möglichen Kinderkranktage ist die Einsatzfähigkeit von Eltern quasi unberechenbar. Ob man die Kinderkranktage wirklich nimmt, will gut überlegt sein, steht man damit doch sicherlich in dem ein oder andern Unternehmen schnell auf der Abschussliste. Die Verantwortung, die hier den Eltern auferlegt wird, ist also sehr hoch und DIE richtige Entscheidung gibt es nicht.

Ich persönlich hätte eine Corona-Elternzeit bevorzugt, die es zulässt, meine Berufstätigkeit wegen der Schulschließungen zu reduzieren und die Art der Arbeit anzupassen, um nach Schulöffnung wieder normal weitermachen zu können. Das wäre vielleicht auch meinem Arbeitgeber entgegengekommen. Der muss für die Zeit des Ausfalls schließlich Ersatz organisieren (können). Wer soll die Arbeit denn erledigen, wenn Kinderkranktage genommen werden? Wer soll denn die Klassen unterrichten, wenn Lehrkräfte wegen der eigenen Kinderbetreuung ausfallen? Ich selbst hätte bei eingeschränktem Schulbetrieb mit drei kleinen Kindern 45 Tage, d.h. min. 9 Wochen im Jahr fehlen dürfen!! Wie soll das denn in der Praxis funktionieren? Da müsste man ja tatsächlich Vertretungslehrkräfte einstellen, die dann den Unterricht adäquat übernehmen können …

Überstunden (nicht nur) in der Pandemie
Genau dasselbe Problem haben derzeit viele Eltern mit kleinen Kindern. Hierzu noch zwei Erfahrungsberichte von Lehrerinnen. Ein kleine Hilfe könnte hier auch die Erfassung und der Ausgleich von Überstunden darstellen, damit das Zeitproblem der Eltern entschärft wird. In vielen Branchen werden viele (unbezahlte) Überstunden geleistet, was besonders Teilzeitkräfte stark belasten kann, insbsondere während der Pandemie. Vom EuGH wurde die Arbeitszeiterfassung ja bereits bereits 2019 gefordert (EuGH, Urteil vom 14.5.2019 – C-55/18), in vielen Branchen, u.a. auch bei den Lehrern wurde diese bisher nicht umgesetzt. Wann (und ob überhaupt) diese Arbeitszeiterfassung nun in allen Bereichen kommt, bleibt offen.

Über m&m

Wir sind eine Familie mit drei Kindern und wenn nichts dazwischen kommt, reisen wir auch gerne :-)

Veröffentlicht am 19. März 2021 in Corona, Elternzeit und mit , , , , , , , getaggt. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink. Hinterlasse einen Kommentar.

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